hospizteam illtal e.V.

    "Dem Leben nicht mehr Tage geben,                                     sondern den Tagen mehr Leben"  Cicely Saunders

Begriffserklärungen

 

Ambulanter Hospizdienst ( AHD)

Ambulante Hospizdienste sind auf die Begleitung Sterbender sowie deren Angehöriger mit ihren individuellen Bedürfnisse ausgerichtet. Ambulante Hospizdienste unterstützen Menschen in der letzten Lebensphase in dem häufig geäußerten Wunsch, bis zum Lebensende zu Hause oder im vertrauten Umfeld bleiben zu können. Im Vordergrund der ambulanten Hospizarbeit steht die ehrenamtliche Betreuung durch speziell vorbereitete Hospizbegleiter. Mit viel Engagement und einer hohen Kompetenz stehen sie den Betroffenen und den Angehörigen bei. Eine Begleitung durch einen ambulanten Hospizdienst erfolgt Zuhause, in einer Pflegeeinrichtung oder in einem Krankenhaus und ist unabhängig von einer Religionszugehörigkeit. Für die Betroffenen und deren Familien ist die Begleitung kostenlos.


stationäres Hospiz

Der Begriff Hospiz bedeutete ursprünglich eine Unterkunft oder Herberge für Reisende. Der Begriff Hospital oder Hospitium bedeutete im Mittelalter ebenfalls eine Herberge durch Kirchen oder Klöster für Pilger, Bedürftige, Fremde oder Kranke. Heute umfasst der Begriff Hospiz im übertragenen Sinne einen Rastplatz / eine Herberge bzw. einen Ort der Ruhe für sterbende oder unheilbar kranke Menschen in der Endphase ihres Lebens. So wie früher Reisende auf ihrem Weg Schutz, Geborgenheit und Versorgung in einem Hospiz fanden, finden heute Menschen auf dem letzten Stück ihres Lebenswegs Schutz, Geborgenheit, Zuwendung und Versorgung in einem Hospiz bzw. durch eine ambulante hospizliche Versorgung. 


Palliativ

Der lateinische Begriff „Pallium“ bedeutet Mantel; „palliare“ kann mit dem „Mantel bedecken, lindern“ übersetzt werden. Es beschreibt bildlich das Einhüllen und Lindern des Schmerzes sowie die umfassende und ganzheitliche Betreuung und Versorgung von Menschen in ihrer letzten Lebensphase. Der Begriff palliativ bezeichnet therapeutische Maßnahmen, die nicht auf die Heilung einer Erkrankung, sondern auf die Linderung der durch sie ausgelösten Beschwerden (Symptome) ausgerichtet sind.


Kurativ

Der Begriff kurativ bezeichnet therapeutische Maßnahmen, die auf die Heilung einer Erkrankung ausgerichtet sind.


Palliative Care

Der englische Begriff Palliative Care versteht sich als ein ganzheitliches Konzept der Pflege, medizinischen Betreuung und Seelsorge für Menschen in ihrer letzten Lebensphase. Palliative Care wurde 2002 durch die Weltgesundheitsbehörde (WHO) wie folgt definiert: Palliative Care ist ein „Ansatz zur Verbesserung der Lebensqualität von Patienten und ihren Familien, die mit Problemen konfrontiert sind, die mit einer lebensbedrohlichen Erkrankung einhergehen, und zwar durch Vorbeugen und Lindern von Leiden, durch frühzeitiges Erkennen, untadelige Einschätzung und Behandlung von Schmerzen sowie anderen belastenden Beschwerden körperlicher, psychosozialer und spiritueller Art.“


Palliative Versorgung

Im Gegensatz zum englischen Palliative Care, das Pflege und medizinische Betreuung vereint, unterscheidet man in der palliativen Versorgung in Deutschland zwischen Palliativpflege und Palliativmedizin. Palliative Versorgung setzt dort an, wo heilende (kurative) Behandlung nicht mehr möglich ist oder gewünscht wird. Unter palliativer Behandlung ist die schmerzlindernde, umfassende Versorgung, die Behandlung, die Pflege und die Begleitung schwerstkranker Menschen mit fortschreitender Erkrankung bei begrenzter Lebenserwartung durch ein multiprofessionelles Team zu verstehen. 


Palliativmedizin

Palliativmedizin ist die Behandlung von Menschen mit zu weit fortgeschrittenen (nicht mehr kurativ zu behandelnden) oder von vornherein unheilbaren Krankheiten und einer kurzen verbleibenden Lebensdauer. Die Palliativmedizin bekämpft nicht mehr die Ursache(n), sondern die Symptome, um den betroffenen Menschen ein möglichst schmerzfreies und würdevolles Ableben zu ermöglichen.Im Mittelpunkt der Palliativmedizin stehen die möglichst lange Aufrechterhaltung der Lebensqualität der Patienten, Leidenslinderung und der Prozess der Abfindung mit der Krankheit.Neben der medizinischen Versorgung stehen behandlungsbegleitend auch Psychologen, Therapeuten, Pflegepersonal und gegebenenfalls religiöse Beistände zur Verfügung.Chronische Krankheiten und Behinderungen sind in der Regel von der palliativen Behandlung ausgeschlossen.


Spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV)

Menschen mit einer nicht heilbaren, fortschreitenden und weit fortgeschrittenen Erkrankung bei einer zugleich begrenzten Lebenserwartung, die eine besonders aufwändige Versorgung benötigen, haben Anspruch auf spezialisierte ambulante Palliativ Versorgung. Die SAPV  ist ein ergänzendes Angebot zur bisherigen Versorgung durch Hausärzte, Fachärzte und Pflegedienste und wird durch den Klinikarzt oder von Haus- oder Fachärzten verordnet. Die Kosten werden, bei vorliegendem Leistungsanspruch,  i.d.R. von den Krankenkassen vollständig übernommen. Durch die Vernetzung aller beteiligten Hilfsangebote und die Einbindung des spezialisierten Palliative Care Teams, kann die weitere Versorgung des schwerkranken Menschen  im häuslichen Umfeld intensiv gestützt und gefördert werden. Unter medizinischen, pflegerischen, psychosozialen und spirituellen Gesichtspunkten dient die SAPV dem Ziel, die Lebensqualität und die Selbstbestimmung schwerkranker Menschen so weit wie möglich zu erhalten, zu fördern und zu verbessern und ihnen ein menschenwürdiges Leben bis zum Tod in der vertrauten Umgebung oder in stationären Pflegeeinrichtungen zu ermöglichen.


Allgemeine ambulante Palliativversorgung (AAPV)

Die allgemeine ambulante Palliativversorgung (AAPV) dient dem Ziel, die Lebensqualität und die Selbstbestimmung von Palliativpatienten so weit wie möglich zu erhalten, zu fördern und zu verbessern und ihnen ein menschenwürdiges Leben bis zum Tod in ihrer gewohnten Umgebung, in stationären Pflegeeinrichtungen bzw. stationären Hospizen zu ermöglichen. AAPV beinhaltet die Palliativversorgung, die von Leistungserbringern der Primärversorgung (in erster Linie den niedergelassenen Haus- und Fachärzten sowie den ambulanten Pflegediensten) mit palliativmedizinischer Basisqualifikation erbracht werden kann. Der Großteil der Palliativpatienten, die medizinische und pflegerische Versorgung benötigen, kann auf diese Weise ausreichend versorgt werden. Die Leistungserbringer in der AAPV sind in der Regel nur zu einem kleinen Teil ihrer Zeit mit der Versorgung von Palliativpatienten beschäftigt. Die Versorgung richtet sich an palliativmedizinischen Therapiezielen und -inhalten aus. Geschulte ehrenamtliche Hospizmitarbeiter werden je nach Bedarf aktiv eingebunden. Reichen die therapeutischen Möglichkeiten nicht aus, um den Bedürfnissen der Betroffenen gerecht zu werden, sind die Strukturen der spezialisierten Palliativversorgung einzubeziehen.